Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme am Affiliate-Programm der Nespresso Deutschland GmbH

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Affiliates (nachstehend: Partner), die am Partnerprogramm der Nespresso Deutschland GmbH (nachstehend: Nespresso) teilnehmen. Mit der Anmeldung beim Partnerprogramm von Nespresso bestätigt der Partner, die AGB gelesen zu haben und mit deren Geltung ausdrücklich einverstanden zu sein. Die Durchführung und Abwicklung des Nespresso Affiliate Programms erfolgt über die Agentur Resolution Media München GmbH. Der Vertrag kommt daher direkt mit der Resolution Media München GmbH zustande. Diese gilt auch als direkter Ansprechpartner in allen Fragen zum Nespresso Affiliate Programm.

Eine Geschäftsbeziehung betreffend des Nespresso Affiliate Programms kommt zwischen dem Partner und der Resolution Media München GmbH zustande.

2. Pflichten des Partners

(1) Der Partner trägt die alleinige Verantwortung für seine Website und deren Inhalte (Content) und stellt sicher, dass diese jederzeit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen.

(2) Mit seiner Anmeldung zu einem Partnerprogramm von Nespresso bestätigt der Partner, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat, sofern es sich bei dem Partner um eine natürliche Person handelt.

(3) Der Partner sichert zu, dass die Informationen, die er Nespresso oder der Agentur über sich selbst und über seine Website zur Verfügung stellt, der Wahrheit entsprechen, ordnungsgemäß und aktuell sind. Der Partner hat im Falle von Änderungen Nespresso oder die Agentur zu benachrichtigen und umgehend die Informationen auf der Partnerseite des Nespresso Partnerprogramms zu aktualisieren.

(4) Der Partner sichert zu, dass er entweder Inhaber der Rechte an allen Informationen und am Content auf der im Rahmen des Anmeldevorganges angegebenen Website ist, bzw. dass der Inhaber der Rechte an den Informationen und am Content auf der im Rahmen des Anmeldevorganges angegebenen Website seine ausdrückliche Zustimmung zur dortigen Veröffentlichung erteilt hat. Der Partner sichert weiterhin zu, dass die Informationen und der Content auf der im Rahmen des Anmeldevorganges angegebenen Website keine Rechte Dritter, insbesondere Rechte des geistigen Eigentums, verletzen und dass die Informationen und der Content nicht beleidigend, verboten oder in irgendeiner Weise anstößig oder jugendgefährdend sind.

(5) Der Partner garantiert, dass er die ihm im Rahmen eines Partnerprogrammes von Nespresso zur Verfügung gestellten Werbemittel ausschließlich auf der im Rahmen des Anmeldevorganges angegebenen Website zur Anwendung bringen wird. Eine Nutzung der zur Verfügung gestellten Werbemittel auf jedweder anderen Website, unabhängig davon, ob sie rechtlich dem Partner zuzuordnen ist, ist strengstens untersagt. Dies bezieht sich gleichermaßen auf zeichenmäßig übereinstimmende Domainnamen, die lediglich unter einer anderen Top-Level-Domain (z.B. .org, .ca, etc.) im Internet zugänglich gemacht werden. Sollte der Partner im Zuge der Partnerschaft weitere Websites seinem Partneraccount hinzufügen wollen, hat er dies Nespresso oder der Agentur mitzuteilen.

(6) Der Partner unterrichtet Nespresso oder die Agentur umgehend von jeglicher bekannter oder vermuteter unvorschriftsmäßiger oder rechtswidriger Nutzung der Links des Partners zu Websites von Nespresso.

3. Anforderungen an Partnerwebsites

(1) Der Partner garantiert, dass die im Rahmen des Anmeldevorganges angegebene Website keine rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden und erotischen Inhalte enthält und der Partner auf der im Rahmen des Anmeldevorganges angegebene Website keine rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden oder erotischen Inhalte zur Verfügung stellen oder auf Websites verlinken wird, die rechtswidrige, gewaltverherrlichende oder erotische Inhalte zur Verfügung stellen.

(2) Nespresso behält sich des Weiteren vor, Partnerwebsites

• mit eigenen Partnerprogrammen

• die "under construction" sind

• mit überdurchschnittlich langen Ladezeiten, bzw. die nicht erreichbar sind

• die kostenlose Internetdienste anbieten

• mit Bannertauschangeboten

• mit Paid Clicks / Forced Clicks

von der Teilnahme auszuschließen bzw. auch nachträglich abzulehnen.

(3) Auf den Websites des Partners dürfen unter keinen Umständen Gutscheincodes oder Aktionen anderer Kampagnen, die nicht ausdrücklich für den Partner freigegeben wurden, beworben werden.

(4) Sämtliche im Rahmen des Partnerprogrammes eingesetzte Werbemittel sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung der Werbemittel ist lediglich für den Einsatz im Rahmen des Partnerprogramms und nur auf der im Rahmen des Anmeldevorganges angegebenen Website gestattet. Der Name "Nespresso" oder Wortkombinationen, die diesen Namen enthalten, dürfen nicht in Metatags oder ähnlichem verwendet werden.

(5) Die Marke Nespresso ist durch das Markenrecht geschützt.

Der Einsatz und die Bewerbung des Markennamen "Nespresso" oder Wort-kombinationen/ Variationen/ Fehlschreibungen und Tippfehler sind in folgenden Fällen für Kampagnen in Suchmaschinen nicht gestattet:

• Als Keyword, in der Überschrift, im Anzeigentext sowie Anzeigen-URL (sichtbare URL)

• Keine Verwendung von irreführenden Texten

Eine Direktverlinkung auf alle Nespresso-Domains ist strengstens untersagt.

Des Weiteren bitten wir Sie als Partner von Nespresso, bei Ihren laufenden Suchmaschinen-Kampagnen sicherzustellen, dass die Marke „Nespresso“ als Negativ-keyword gesetzt ist.

Die Bewerbung folgender Keywords (Singular und Plural) ist nicht gestattet:

Nespresso Gutschein

Nespresso Gutscheine

Nespresso Gutscheincode

Nespresso Gutscheincodes

Nespresso Rabatt

Nespresso Rabatte

Nespresso Rabattcode

Nespresso Deal

Nespresso Deals

Nespresso Promotion

Nespresso Promotions

(6) Das Erzeugen von Cookies ist grundsätzlich erst dann erlaubt, wenn

• dem Click ein Sichtkontakt des Users mit dem Werbemittel sowie

• ein freiwilliger und bewusster Klick des Users vorausgeht.

Strengstens untersagt ist die unsichtbare Einbindung des Nespresso-Onlineshops oder Website, um ein Cookie beim Nutzer zu erzeugen. Generell ist es Partnern untersagt, iFrames, Pop-ups, Pop-unders und Layer einzusetzen, die ein von Nespresso zur Verfügung gestelltes Werbemittel oder den Nespresso-Onlineshops oder Website laden und ein Cookie beim Nutzer ohne dessen Mitwirkung setzen.

Postviewtracking ist untersagt, soweit von Nespresso keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zum Einsatz dieser Methode erteilt worden ist. Sollte eine schriftliche Zustimmung von Nespresso vorliegen, gilt, dass für die Postviewauslieferung maximal ein Cookie gesetzt werden darf.

(7) Die Verlinkungen zu den Nespresso Domains dürfen nicht entwertet werden. So ist der nofollow-Wert im rel-Attribut unzulässig, ebenso Maskierungen durch Javascript oder in Flash-Umgebungen. Exkludieren der Seite mittels Anpassung der robots.txt Datei und eine Umleitung von Suchmaschinen gilt ebenfalls als Manipulation an den Werbemitteln und ist strengstens untersagt.

(8) Dem Partner wird Suchmaschinen-Marketing für Deutschland strengstens untersagt. Dazu zählen auch alle ausländischen Destinationen, sofern die Anzeigen in die geografische Region Deutschland (Auslieferung auf google.de und bing.de) fallen würden.

4. Einsatz der Werbemittel

Manipulationen an den Werbemitteln oder deren nicht korrekter Einsatz sind strengstens untersagt. Jede über den Zweck des Partnerprogrammes hinausgehende Nutzung, insbesondere die gewerbliche Verbreitung oder Vervielfältigung ist untersagt bzw. bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Nespresso.

Dies gilt gleichermaßen für die Aufnahme in elektronische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD-ROM, DVD etc. Im Übrigen gelten die rechtlichen Grenzen, die sich aus dem Urheberrecht, dem Datenschutzrecht und sonstigen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ergeben.

Für Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche, die sich aus einer Verletzung von Rechten Dritter ableiten können, wird der Partner durch Nespresso in voller Höhe in Regress genommen.

5. Rechtsfolgen; sonstige Bedingungen

(1) Wir weisen darauf hin, dass Mitarbeiter aller Nespresso Gesellschaften, sowie Mitarbeiter verbundener Unternehmen, ihre Angehörigen und sämtliche beteiligten Personen von der Teilnahme ausgeschlossen sind.

Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass es sich bei einem Affiliate um einen Mitarbeiter handelt, so behalten wir uns Rückforderungen vor.

(2) Bei Verstoß gegen die Bestimmungen dieser AGB behält sich die Agentur bzw. Nespresso das Recht vor, die Partnerschaft mit sofortiger Wirkung aufzulösen und bereits gutgeschriebene Provisionen einzubehalten. Gleichermaßen behält sich die Agentur das Recht vor, unter Verstoß gegen Bestimmungen dieser AGB durch den Partner erlangte Provisionen zurückzufordern.

(3) Strafrechtliche Sanktionen können greifen, wenn der Partner ihm zur Verfügung gestellte Werbemittel missbraucht, etwa um in Marken von Nespresso verletzender Art und Weise Provisionen zu erhalten (etwa durch den Einsatz von Domainnamen, die Marken von Nespresso verletzen, insbesondere Vertipper-Domains, o.ä.). Ferner wird der Partner darauf aufmerksam gemacht, dass sich Nespresso in diesem Fall vorbehält, weitere Ansprüche gegenüber dem Partner geltend zu machen, insbesondere lizenzanaloge Schadensersatzansprüche.

(4) Der Nutzer wird ferner darauf aufmerksam gemacht, dass Verstöße gegen die Bestimmungen dieser AGB nicht ausschließlich zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen können. Dies bezieht sich insbesondere auf die Tatbestände der gewerbsmäßigen Kennzeichenverletzung, der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke und des gewerbsmäßigen Betruges.

(5) Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Partner und der Agentur gelten ausschließlich diese AGB. Andere – vom Partner gestellte – Bedingungen werden nicht in das Rechtsverhältnis einbezogen, auch wenn die Agentur deren Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

(6) Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle von Änderungen werden die geänderten AGB dem Partner über seinen Partneraccount zugänglich gemacht und der Partner hierauf elektronisch hingewiesen. Die geänderten AGB gelten als akzeptiert, wenn der Partner der Änderung nicht innerhalb eines Zeitraumes von zehn Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) widerspricht.

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt hiervon die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt.

(7) Soweit es sich bei dem Partner um einen Kaufmann handelt, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung.

(8) Affiliates, die über eine individuelle Provisionsvereinbarung verfügen, sind von sämtlichen Standardvergütungsmodellen, Bonusstaffeln oder Sondervergütungen im Rahmen von Aktionen ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Teilnahme am Nespresso Affiliate Programm dem Nestlé-Lieferantenkodex zustimmen und diesen in allen genannten Punkten umsetzen.

http://www.nestle.com/asset-library/documents/library/documents/suppliers/supplier-code-german.pdf

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!

Ihr Resolution Media Nespresso Team

Tel. +49 (0)89 – 995294 0